In diesen Geschäftsbedingungen bedeutet „PER“ „Palma Equipment Rental C.B.“ und „Kunde“ bedeutet jede Person, Firma oder Gesellschaft, die Ausrüstung, Studioeinrichtungen, Dienstleistungen und/oder Verbrauchsmaterialien von PER anfordert, mietet, leiht und/oder kauft.
1 GELTUNGSBEREICH DIESER BEDINGUNGEN
1.1 Diese Geschäftsbedingungen regeln die Lieferung aller Ausrüstungen, Studioeinrichtungen, Dienstleistungen und Verbrauchsmaterialien durch PER. Alle anderen Bedingungen (einschließlich der Bedingungen des Kunden) sind ausgeschlossen.
1.2 Jede gültige Änderung oder Abweichung von diesen Geschäftsbedingungen muss schriftlich und von einem Direktor von PER unterzeichnet werden.
2 BESTELLUNG BEI PALMA EQUIPMENT RENTAL
2.1 Der Kunde kann Ausrüstungen, Studioeinrichtungen, Dienstleistungen und/oder Verbrauchsmaterialien schriftlich (einschließlich E-Mail) oder mündlich, telefonisch oder persönlich bestellen. Soweit dies praktikabel ist, bestätigt PER die Bestellungen schriftlich.
2.2 Alle Bestellungen von Ausrüstungen, Dienstleistungen und/oder Verbrauchsmaterialien sind für den Kunden verbindlich, unabhängig davon, ob sie von PER bestätigt werden oder nicht.
2.3 PER ist nicht verantwortlich für Fehler, die bei mündlichen Bestellungen (von einer der Parteien) gemacht werden.
2.4 PER darf davon ausgehen, dass jede Person, die im Namen des Kunden eine Bestellung aufgibt und/oder unterschreibt, dazu berechtigt ist.
2.5 PER behält sich das Recht vor, jede Bestellung nach eigenem Ermessen abzulehnen.
2.6 Sobald PER eine Bestellung akzeptiert hat, liefert PER die bestellte Ausrüstung, Studioeinrichtungen, Dienstleistungen und/oder Verbrauchsmaterialien gemäß diesen Geschäftsbedingungen.
3 PREISE
3.1 Alle Preise und Mietgebühren werden von PER angegeben oder anhand der jeweils gültigen Preislisten von PER berechnet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Lieferung, Mehrwertsteuer (IVA) und Schadensverzicht.
3.2 Alle Angebote bleiben (vorbehaltlich von Klausel 3.3) für einen Zeitraum von 30 Tagen ab dem Datum, an dem sie erstmals abgegeben werden, gültig, sofern PER berechtigt ist, ein Angebot zu ändern, wenn die Bestellung des Kunden von den Anforderungen und Spezifikationen abweicht, auf denen das Angebot basiert. Das Bereitstellen eines Angebots durch PER an den Kunden garantiert nicht die Verfügbarkeit der in diesem Angebot angegebenen Ausrüstungen, Studioeinrichtungen, Dienstleistungen und/oder Verbrauchsmaterialien, weder zum Zeitpunkt des Angebots noch zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden.
3.3 Preise und Mietgebühren, die in den Preislisten und/oder Angeboten von PER angegeben sind, können sich von Zeit zu Zeit ohne Vorankündigung ändern, falls dies aufgrund von Abweichungen bei den Kosten von PER erforderlich ist, wie z. B. Kosten von Lieferanten von Drittanbietern und/oder Arbeitskosten.
3.4 Sofern in den Mietgebühren eine Gebühr für die Bereitstellung von Personal enthalten ist, können Überstundensätze während bestimmter Stunden oder nach bestimmten Zeiträumen gemäß den entsprechenden Preislisten von PER gelten. Reise-, Verpflegungs- und Unterkunftskosten des Personals von PER werden dem Kunden zusätzlich zu den jeweils geltenden Tagesraten und Mietgebühren in Rechnung gestellt.
4 ZAHLUNG
4.1 Wenn PER einem Antrag des Kunden zugestimmt hat, ein Konto bei PER zu eröffnen (diese Entscheidung liegt im absoluten Ermessen von PER), hat der Kunde jede Rechnung innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum zu bezahlen. Wenn der Kunde eine Rechnung mit einer Kreditkarte bezahlt, ist der Kunde verpflichtet, einen zusätzlichen Aufschlag in Höhe von 3% des Rechnungsbetrags zu zahlen. Im Falle einer verspäteten Zahlung einer Rechnung behält sich PER das Recht vor, die Kreditlinie jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu entziehen. PER behält sich das Recht vor, keine Kontofazilitäten anzubieten, ohne einen Grund anzugeben.
4.2 Kunden sollten beachten, dass Erstbenutzer die erste Mietrechnung vor der Lieferung begleichen müssen. 4.3 Wenn der Kunde kein Konto bei PER hat, muss der Kunde PER für alle Ausrüstungen, Studioeinrichtungen, Dienstleistungen und Verbrauchsmaterialien gemäß den nachstehenden Angaben bezahlen. Die Zahlung kann in bar, per Banküberweisung oder mit einer gängigen Kredit- oder Debitkarte erfolgen:
4.3.1 Mietgebühren für Ausrüstungen müssen zusammen mit einer Kaution vollständig vor Beginn des Mietzeitraums bezahlt werden. PER erstattet dem Kunden die Kaution nach Ablauf des Mietzeitraums in voller Höhe zurück, es sei denn, es liegen die in den Klauseln 9.23 und 9.32 genannten Umstände vor;
4.3.2 Alle Verbrauchsmaterialien und Produktionskosten müssen (nach dem absoluten Ermessen von PER) zum Zeitpunkt der Bestellung bezahlt werden.
4.4 Alle Zahlungen an PER sind in Euro, vollständig, ohne Abzug, Zurückbehaltung oder Verrechnung zu leisten. Alle Preise und Liefergebühren werden exklusive IVA angegeben.
4.5 Wenn der Kunde mit einer Zahlung im Rahmen dieser Vereinbarung im Verzug ist, so stehen PER unbeschadet ihrer sonstigen Rechte oder Abhilfemaßnahmen folgende Rechte zu:
4.5.1 Der Kunde ist verpflichtet, Zinsen auf den überfälligen Betrag zu einem jährlichen Satz von 5% über dem geltenden Basiszinssatz von Caixabank zu zahlen. Diese Zinsen werden täglich ab dem Fälligkeitsdatum bis zur vollständigen Zahlung des überfälligen Betrags zusammen mit allen angefallenen Zinsen berechnet.
4.5.2 Der Kunde erstattet PER alle Kosten, die PER durch Maßnahmen zur Einziehung der überfälligen Zahlung entstanden sind.
4.5.3 PER hat das Recht, nach eigenem Ermessen die Lieferung von Dienstleistungen und/oder Verbrauchsmaterialien auszusetzen und/oder den Kunden aufzufordern, die Nutzung von Ausrüstungen und/oder Studioeinrichtungen einzustellen, bis die vollständige Zahlung eingegangen ist.
4.6 Der Kunde ist für alle Zölle und sonstigen Abgaben sowie alle damit verbundenen Kosten und Ausgaben im Rahmen einer internationalen Transaktion verantwortlic
6 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
6.1 Die Haftung von PER in Bezug auf fehlerhafte Mietgeräte ist auf die Anpassung, Reparatur oder den Ersatz solcher Geräte und/oder die Rückerstattung der entsprechenden Mietgebühren gemäß Klauseln 9.20 bis 9.22 beschränkt. PER haftet ausdrücklich nicht für die Kosten für die Wiederholung oder erneute Aufnahme von Material, das nicht erfasst wurde oder verloren gegangen ist, oder für andere Kosten oder Verluste, die dem Kunden infolge eines fehlerhaften Geräts entstehen.
6.2 Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Klausel 6 beträgt die maximale Gesamthaftung von PER im Rahmen einer Bestellung nicht mehr als die Gesamtsummen, die der Kunde in Verbindung mit der jeweiligen Bestellung an PER zu zahlen hat.
6.3 Vorbehaltlich von Klausel
6.4 haftet PER nicht für entgangene Einnahmen oder Gewinne, entgangene Verträge oder für indirekte oder Folgeschäden jeglicher Art, die in Verbindung mit der Bestellung entstehen.
6.4 Nichts in diesen Geschäftsbedingungen schließt oder beschränkt die Haftung von PER für Betrug, Tod oder Körperverletzung durch Fahrlässigkeit oder eine sonstige Haftung aus, soweit dies gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.
6.5 Nichts in dieser Vereinbarung beeinträchtigt die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern.
7 HÖHERE GEWALT
7.1 PER haftet nicht für Verzögerungen bei der Erfüllung oder Nichterfüllung seiner Verpflichtungen gemäß diesen Geschäftsbedingungen, soweit diese Verzögerung oder Nichterfüllung auf Ursachen oder Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb seiner angemessenen Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Unfähigkeit von PER, Arbeitskräfte, Materialien, Vorräte oder Transportmittel zu beschaffen, Mangel an Treibstoff, Strom oder Komponenten, Maschinenausfall, Feuer, Sturm, Überschwemmung, Naturkatastrophen, Internetausfälle, Krieg, zivile Unruhen, Streiks, Aussperrungen oder Arbeitskämpfe (jeweils ein „Fall höherer Gewalt“). Wenn ein Fall höherer Gewalt eintritt, werden die Termine für die Erfüllung der betroffenen Verpflichtungen von PER für die Dauer des Falls höherer Gewalt verschoben. Wenn ein Fall höherer Gewalt für einen Zeitraum von 60 Tagen oder länger andauert, kann der Kunde die betroffene Bestellung (oder den betroffenen Teil davon) durch schriftliche Mitteilung an PER stornieren.
8 ALLGEMEINES
8.1 PER behält sich das Recht vor, die Öffnungszeiten zu ändern.
8.2 Der Kunde darf seine Rechte oder Pflichten gemäß diesen Geschäftsbedingungen nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von PER übertragen, unterlizenzieren oder an Dritte übertragen.
8.3 Gemäß dem Vertragsrecht (Rechte Dritter) Act 1999 hat keine Person das Recht, eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen durchzusetzen.
8.4 Diese Geschäftsbedingungen stellen die gesamte Vereinbarung und das Verständnis zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dar und ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen, Verständigungen oder Absprachen zwischen den Parteien, ob mündlich oder schriftlich, in Bezug auf dasselbe. Es soll keine Zusicherung, Zusage oder Garantie als gegeben oder impliziert gelten, die nicht ausdrücklich in diesen Geschäftsbedingungen festgelegt ist. Keine Partei hat Anspruch auf Abhilfe in Bezug auf eine unrichtige Aussage, auf die sie sich verlassen hat (es sei denn, eine solche unrichtige Aussage wurde betrügerisch gemacht), und die einzigen Rechtsmittel dieser Partei bestehen in Vertragsverletzungen gemäß diesen Geschäftsbedingungen.
9 ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN FÜR DIE MIETE VON AUSRÜSTUNG UND/ODER STUDIOEINRICHTUNGEN
Die Aufmerksamkeit des Kunden wird insbesondere auf die Stornierungsbedingungen hingewiesen, die für alle Miet- und Leihvereinbarungen gelten (siehe Klauseln 9.24 bis 9.28 unten).
Mietzeitraum
9.1 Der Mietzeitraum für die Ausrüstung beginnt:
9.1.1 bei Lieferung an den Kunden oder Abholung durch den Kunden der Ausrüstung; oder
9.1.2 falls die Lieferung oder Abholung der Ausrüstung aufgrund eines Handelns oder Unterlassens des Kunden oder aufgrund der Unmöglichkeit des Zugangs der Vertreter von PER zur vom Kunden angegebenen Lieferadresse verzögert wird, am Tag, an dem die Lieferung erstmals versucht wird oder die Abholung hätte stattfinden sollen, und dauert für den Zeitraum, der zwischen den Parteien bei der Bestellung der Ausrüstung vereinbart wurde, sofern sie nicht gemäß Klausel 9.29 von PER vorzeitig beendet wird.
9.2 Die Mindestmietdauer für die Ausrüstung beträgt einen Tag.
9.3 Die Mietzeiten können nach Vereinbarung zwischen den Parteien verlängert werden, vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Ausrüstung und/oder der Studioeinrichtungen und der Zahlung (oder Vereinbarung zur Zahlung) aller zusätzlichen Mietgebühren durch den Kunden.
9.4 Alle Mietzeiten und Produktionspläne sollten ausreichend Zeit für den Aufbau der Ausrüstung enthalten.
9.5 Mietgebühren sind für den gesamten Mietzeitraum zu zahlen, unabhängig davon, ob die entsprechende Ausrüstung und/oder die Studioeinrichtungen während des gesamten Mietzeitraums genutzt werden oder nicht.
Lieferung der Ausrüstung
9.6 Der Kunde kann die Ausrüstung bei PER abholen oder gegen eine zusätzliche Liefergebühr von PER liefern lassen.
9.7 Wenn PER vereinbart hat, die Ausrüstung an den Kunden zu liefern, wird die Ausrüstung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse geliefert. Falls die Vertreter von PER keinen Zugang zur Lieferadresse erhalten und/oder die Lieferung aufgrund eines Handelns oder Unterlassens des Kunden verzögert wird, ist der Kunde für zusätzliche Lieferkosten verantwortlich, die PER aufgrund der Neuterminierung der Lieferung entstehen, und muss die Mietgebühren zahlen, als ob die Lieferung der Ausrüstung nicht verzögert worden wäre.
9.8 Das Eigentum an der gesamten Ausrüstung verbleibt jederzeit bei PER (oder den Lizenzgebern von PER) und der Kunde erwirbt außer dem Recht, die Ausrüstung während des vereinbarten Mietzeitraums zu nutzen, keinerlei Rechte, Eigentums- oder Interessenrechte an derselben.
9.9 Unmittelbar nach Erhalt oder Abholung der Ausrüstung hat der Kunde diese zu inspizieren und sich von ihrem Zustand zu überzeugen. Wenn der Kunde PER nicht umgehend nach Erhalt oder Abholung über einen Mangel oder ein Problem mit der Ausrüstung informiert und/oder die Ausrüstung verwendet, wird davon ausgegangen, dass der Kunde bestätigt, dass die Ausrüstung zum Zeitpunkt der Lieferung oder Abholung in zufriedenstellendem Zustand ist.
Schadensverzicht
9.10 Das Risiko für die gesamte Ausrüstung geht bei Lieferung an den Kunden oder bei Abholung durch den Kunden auf den Kunden über. Der Kunde ist für die gesamte Mietdauer für die Kosten der Versicherung der gemieteten Ausrüstung verantwortlich.
9.11 Sofern der Kunde nicht gemäß Klausel 9.14 unten die Ausrüstung versichert, wird dem Kunden neben den Mietgebühren eine „Schadensverzichtsgebühr“ in Höhe von 10 % der insgesamt anwendbaren Mietgebühren berechnet. Die folgenden Bedingungen für den Schadensverzicht gelten im Falle von Schäden an oder Verlust der Ausrüstung:
9.11.1 Geografische Grenzen – Europa, vorbehaltlich der vorherigen Angabe des Standorts, an dem die Ausrüstung genutzt wird;
9.11.2 Maximale Mietdauer – zwei Monate, längere Dauer nach Verhandlung;
9.11.3 Selbstbehalt – 10 % der Reparatur- oder Ersatzkosten, jedoch mindestens 250 € und höchstens 1000 € für jeden einzelnen Verlust, für den der Kunde verantwortlich ist;
9.11.4 Wenn die Ausrüstung verloren geht oder beschädigt wird und sie für weniger als die Kosten des Selbstbehalts ersetzt werden kann, wird stattdessen dieser Betrag in Rechnung gestellt.
9.11.5 Ausschlüsse
(a) Schäden durch Korrosion, übermäßige Hitze, Feuchtigkeit oder unsachgemäße Behandlung;
(b) Schäden infolge von Verstaatlichung, Beschlagnahme, Requirierung, Beschlagnahme oder Zerstörung durch die Regierung oder eine öffentliche Behörde;
(c) beschädigte Geräte, die aufgrund von Prozessen wie Tests, Reparaturen, Einstellungen, Wartungsarbeiten oder Instandhaltungsmaßnahmen Schaden genommen haben;
(d) Schäden, die durch Folgendes verursacht wurden: Ø übermäßige Sonnen- und Sandbelastung; Ø Bruch von Blitzröhren und/oder Glühbirnen;
(e) Schäden an Glas und anderen zerbrechlichen oder spröden Gegenständen, es sei denn, sie werden durch Feuer, Diebstahl oder einen Unfall während des Transports verursacht, bei dem der/die Artikel transportiert wird/werden;
(f) Diebstahl aus unbeaufsichtigten Fahrzeugen;
(g) Schäden an außen am Fahrzeug angebrachter Ladung, es sei denn, sie entstehen durch Umkippen oder Kollision;
(h) Schäden oder Verluste aufgrund von Fahrlässigkeit;
(i) jeglicher Art von Folgeschäden.
9.12 Der Kunde erkennt die oben genannten Bedingungen für den Schadensverzicht an und stimmt zu, dass er für die gesamte Mietdauer keine Handlung oder Unterlassung vornehmen wird, die die Bedingungen für den Schadensverzicht ungültig machen oder beeinträchtigen könnte und/oder die Aussicht auf einen erfolgreichen Anspruch in Bezug auf Verluste oder Schäden an der Ausrüstung gefährdet.
9.13 Wenn PER infolge von Verlusten, Schäden oder Ausgaben aufgrund von Verlust oder Beschädigung der Ausrüstung während der Mietdauer Aufwendungen hat, die nicht durch den Schadensverzicht gedeckt sind, haftet der Kunde für diese Aufwendungen und hat PER gegen solche Verluste, Schäden oder Ausgaben zu entschädigen. Jeder Verlust muss innerhalb von 24 Stunden der örtlichen Polizei gemeldet werden. 9.14 Wenn der Kunde gemäß Klausel
9.14 eine Versicherung für die Ausrüstung vereinbart hat, muss der Kunde die Ausrüstung während der Mietdauer gegen Verlust oder Schaden für alle Risiken einschließlich Diebstahl versichern. Eine solche Versicherung muss bei einer seriösen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden, den vollen Wiederbeschaffungswert (neu) der Ausrüstung abdecken, frei von Einschränkungen oder Selbstbeteiligung sein und auf den Namen von PER und dem Kunden lauten. Der Kunde muss PER auf Verlangen eine Kopie einer aktuellen Versicherungspolice gemäß dieser Klausel vorlegen (zusammen mit einem Nachweis über die letzte gezahlte Prämie).
9.15 Wenn der Kunde gemäß Klausel 9.14 eine Versicherung abgeschlossen hat, haftet der Kunde für alle Verluste, Schäden oder Ausgaben, die PER infolge von Verlust oder Beschädigung der Ausrüstung während der Mietdauer entstehen (üblicher Verschleiß ausgenommen), einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
9.15.1 jeglichen entgangenen Mietzins infolge von Verlust oder Beschädigung, bis zu einem Höchstbetrag von 13 Wochen Mietgebühren; und
9.15.2 den geringeren Betrag von (1) den vollen Ersatzkosten der Ausrüstung und (2) den Kosten für die Wiederherstellung der Ausrüstung in zufriedenstellendem und betriebsbereitem Zustand.
9.16 Innerhalb von 24 Stunden, nachdem der Kunde Kenntnis von einem Vorfall erlangt hat, der zu einem Schadensverzichtsanspruch oder einem Anspruch gemäß der Versicherung des Kunden in Bezug auf die Ausrüstung führen kann oder wird, hat der Kunde PER über diesen Vorfall schriftlich zu informieren.
9.17 PER behält sich das Recht vor, die Nutzung eines beliebigen Geräts zu beenden, wenn PER der Ansicht ist, dass seine Mitarbeiter, Vertreter, Auftragnehmer oder Geräte bei fortgesetzter Nutzung gefährdet würden oder gefährdet sein könnten, zum Beispiel bei widrigen Wetterbedingungen. In diesen Fällen bleiben die Mietkosten in vollem Umfang vom Kunden zu zahlen. Verpflichtungen des Kunden
9.18 Während der Mietdauer hat der Kunde folgende Verpflichtungen:
9.18.1 Alle Mietgeräte in seinem Besitz behalten und kontrollieren und das Gerät oder Teile davon nicht verkaufen, verleihen, abtreten, belasten, verpfänden oder in Besitz geben (sofern dies nicht schriftlich von PER vereinbart wurde);
9.18.2 Dafür sorgen, dass alle Geräte von qualifiziertem und erfahrenem Personal, das mit dem Gerät vertraut ist, sachgemäß und fachkundig verwendet werden;
9.18.3 Sich umfassend um alle Geräte kümmern und sicherstellen, dass sie ordnungsgemäß gelagert und vor Störungen, Verschlechterung und/oder Beschädigungen durch jede beliebige Quelle geschützt sind. Austausch und Reparatur von Mietgeräten
9.19 Der Kunde gewährt PER und seinen Vertretern jederzeit Zugang zu den Mietgeräten, um diese zu inspizieren, zu testen, anzupassen, zu reparieren, zu verändern oder auszutauschen.
9.20 Wenn während der Mietdauer ein Mietgerät eine Anpassung, Reparatur oder einen Austausch erfordert, dann:
9.20.1 Der Kunde darf das Gerät nicht selbstständig anpassen, reparieren, verändern oder austauschen, sondern muss PER unverzüglich über diesen Bedarf informieren;
9.20.2 PER wird entweder die notwendige Anpassung oder Reparatur beim Kunden vor Ort durchführen oder nach eigenem Ermessen das Gerät (oder die entsprechenden Teile davon) zur Durchführung dieser Maßnahmen zu PER transportieren lassen.
9.21 Wenn PER ein Mietgerät zur Anpassung oder Reparatur entfernt, kann PER nach eigenem Ermessen: 9.21.1 Das betreffende Gerät anpassen, reparieren und wieder ausliefern;
9.21.2 Die Mietdauer des betreffenden Geräts sofort beenden, indem PER dem Kunden eine Mitteilung gibt. In diesem Fall erstattet PER dem Kunden den Teil der Mietkosten, der sich auf den nicht abgelaufenen Teil der Mietdauer des betreffenden Geräts bezieht;
9.21.3 Das betreffende Gerät ersetzen. In diesem Fall wird das Ersatzgerät als Teil der Geräte betrachtet, die dem Kunden zu Beginn der Mietdauer übergeben oder zur Abholung bereitgestellt wurden.
9.22 Wenn PER das Gerät gemäß Klausel 9.21.1 anpasst, repariert oder ersetzt, kann PER nach eigenem Ermessen die Mietkosten ab dem Datum der Fertigstellung dieser Anpassungen oder Reparaturen oder ab der Lieferung des Ersatzgeräts anpassen und dem Kunden zusätzliche Mietkosten in Rechnung stellen.
9.23 Wenn ein Gerät aufgrund eines Fehlverhaltens oder einer Unterlassung des Kunden und/oder aufgrund einer Nichteinhaltung dieser Geschäftsbedingungen durch den Kunden angepasst, repariert oder ersetzt werden muss, hat PER das Recht, die vom Kunden geleistete Kaution einzubehalten, und der Kunde ist für alle Kosten verantwortlich, die PER für diese Anpassungen, Reparaturen oder Ersatzmaßnahmen entstehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Kosten für Inspektion, Verladung, Entladung, Transport und Prüfung dieser Geräte), soweit diese Kosten nicht durch den Betrag der Kaution abgedeckt sind. Stornierung
9.24 Wenn eine Bestellung für die Miete von Geräten weniger als 24 Stunden vor dem geplanten Beginn der Mietdauer, aber mehr als vier Arbeitsstunden vor diesem Zeitpunkt storniert wird, muss der Kunde PER 25% der Mietkosten für alle Geräte für den ersten vollen Tag der Mietdauer zahlen.
9.25 Wenn eine Bestellung für die Miete von Geräten weniger als vier Arbeitsstunden vor dem geplanten Beginn der Mietdauer storniert wird, muss der Kunde PER 50% der Mietkosten für alle Geräte für den ersten vollen Tag der Mietdauer zahlen.
9.26 Wenn eine Bestellung für die Miete von Geräten am geplanten Beginn der Mietdauer oder danach storniert wird, muss der Kunde PER 100% der Mietkosten für alle Geräte für den ersten vollen Tag der Mietdauer zahlen, sowie eventuell anfallende Lieferkosten für PER.
9.27 „Arbeitsstunden“ für diesen Zweck sind von 9:00 bis 18:00 Uhr. Als Beispiel, wenn die Mietdauer um 10:00 Uhr an einem Dienstag beginnen soll und der Kunde die Bestellung um 18:00 Uhr am Montagabend storniert, entspricht dies einer Kündigungsfrist von einem Arbeits-Tag. Die in Klausel
9.27 genannte Gebühr wird dann berechnet.
9.28 Stornierungen bestätigter Studioreservierungen werden in voller Höhe berechnet. Beendigung der Mietdauer
9.29 PER kann die Mietdauer sofort durch eine Mitteilung an den Kunden beenden, wenn der Kunde gegen diese Geschäftsbedingungen in wesentlicher Weise verstößt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Nichtzahlung von Mietkosten bei Fälligkeit) und/oder wenn der Kunde Geräte oder Studioeinrichtungen in einer Weise verwendet, die rechtswidrig ist und/oder Schaden an den Geräten oder Studioeinrichtungen oder Teilen davon verursachen würde oder PER in Verruf bringen könnte.
9.30 Nach Beendigung oder Ablauf der Mietdauer muss der Kunde:
9.30.1 Erlauben Sie PER oder deren bevollmächtigten Vertretern und/oder Auftragnehmern zu einem mit PER vereinbarten Zeitpunkt, das Gelände zu betreten, auf dem alle Mietgeräte verwendet oder gelagert werden (die „Abholadresse“), um die Geräte abzuholen. Wenn PERs Vertreter oder Auftragnehmer keinen Zugang zur Abholadresse für den Zweck der Abholung erhalten können und/oder wenn die Abholung aufgrund eines Handelns oder Unterlassens des Kunden verzögert wird, ist der Kunde für alle zusätzlichen Kosten verantwortlich, die PER dadurch entstehen, und muss die Mietkosten bis zur endgültigen Abholung der Geräte bezahlen.
9.30.2 Unverzüglich auf eigene Kosten alle Geräte an eine von PER benannte Adresse zurücksenden. Wenn der Kunde es versäumt, alle Geräte gemäß dieser Klausel 9.30.2 zurückzugeben, ist PER berechtigt, die Abholadresse zu betreten, um solche Geräte zu entfernen, und der Kunde gewährt PER hiermit eine unwiderrufliche Lizenz für die Vertreter und/oder Auftragnehmer von PER, die Abholadresse zu diesem Zweck zu betreten.
9.30.3 Die Studioeinrichtungen (falls verwendet) in dem Zustand hinterlassen, in dem sie dem Kunden zur Verfügung gestellt wurden, und alle Eigentumsgegenstände, Geräte, Sets, Requisiten, Beleuchtungseinrichtungen und sonstigen Materialien des Kunden abbauen und entfernen. Falls am Ende der Mietdauer noch Sets, Requisiten und/oder Beleuchtungseinrichtungen in den Studioeinrichtungen verbleiben, behält sich PER das Recht vor, diese Sets, Requisiten und/oder Beleuchtungseinrichtungen zu entfernen und zu entsorgen und dem Kunden die Demontage und/oder Entsorgung in Rechnung zu stellen.
Rückgabe der Geräte: Verlust/Schaden
9.31 Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle Mietgeräte am Ende der Mietdauer in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie dem Kunden geliefert oder von ihm abgeholt wurden (unter Berücksichtigung normaler Abnutzung).
9.32 Wenn ein Gerät beschädigt zurückgegeben wird oder ein Gerät verloren geht und am Ende der Mietdauer nicht zurückgegeben wird, ist PER berechtigt, die vom Kunden hinterlegte Kaution in Bezug auf das Gerät einzubehalten, und der Kunde wird für die Reparatur oder den Ersatz des betreffenden Geräts (soweit nicht durch den Betrag der Kaution abgedeckt) sowie für den entstandenen Mietausfall durch PER aufgrund solcher Schäden oder Verluste bis zu maximal 13 Wochen Mietkosten in Rechnung gestellt.
10 ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN FÜR DEN VERKAUF VON VERBRAUCHSMATERIALIEN
10.1 Der Kunde kann Film und andere Verbrauchsmaterialien bei PER abholen oder sich gegen eine zusätzliche Liefergebühr von PER liefern lassen.
10.2 Das Eigentum an allen Verbrauchsmaterialien geht auf den Kunden über, sobald PER den vollständigen Preis dafür erhalten hat oder, falls später, an dem Tag, an dem die Verbrauchsmaterialien an den Kunden geliefert oder von ihm abgeholt werden.